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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma BST Sportwagen GmbH - nachfolgend "BST"
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Sämtliche Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich anerkannt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und befristet bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungsdatum. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Lieferzusagen, mündliche Erklärungen und Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angaben in Prospekten, Anzeigen etc. sind einschließlich des Preises unverbindlich.
3. Abbildungen und Beschreibungen
Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen, über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.
4. Abnahme
Mit der Übergabe gilt das Fahrzeug, Aggregat und/oder Teil als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Sie erfolgt, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist grundsätzlich in unserer Firma. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug. wenn er nicht innerhalb 8 Tagen nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, das Fahrzeug, Aggregat und/oder Teil gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, können wir als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge berechnen.
5. Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen. Die Entgegennahme telefonischer und telegraphischer Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Besteller ist an seinen Kaufvertrag 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist nicht schriftlich ablehnen. Eine Auftragserteilung umfasst die Ermächtigung, Probefahrten durchzuführen.
6. Ersatzteile
Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.
7. Preise
Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise, die sich netto verstehen. Diesen Preisen ist die am Tage der Rechnungsstellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung an den Käufer mehr als 4 Monate, oder bedingen Änderungen in der Art und Beschaffenheit der verwendeten Teile eine Änderung der Preise, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
8. Beanstandungen
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Material. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen. Bei Übersendung von Waren muss bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung unter Beifügung eines postalischen Protokolls Ersatz beantragt werden.
9. Versand
Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Beförderungsart uns vorbehalten.
10. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.
11. Zahlungen
Zahlungen sind ohne jeden Abzug entweder bei Abholung der Ware in bar oder bei Versand gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu leisten. Für Lieferungen, die nicht per Nachnahme oder Vorauskasse erfolgten, ist die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie Abzüge jeder Art sind unzulässig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu entrichten.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigenturn an der gelieferten Ware vor, bis der Besteller alle Forderungen, welche im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt, insbesondere, bis er einen etwa bestehenden Kontokorrent-Saldo beglichen hat. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Bestelter bezeichnete Waren bezahlt ist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller über den Liefergagenstand nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen, insbesondere Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verarbeitung, sind dem Besteller ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Im Falle einer Veräußerung des Gegenstandes oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgten Verfügung tritt der Besteller alle ihm hieraus erwachsenen Ansprüche jedweder Art an uns ab. Im Voraus werden in dieser Weise an uns auch alle Rechte abgetreten, welche dem Besteller extra daraus erwachsen, dass die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, oder daraus, dass die gelieferte Ware beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht. Wird die gelieferte Ware noch während bestehendem Eigentumsvorbehalt gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige von dritter Seite erfolgende Verfügung betroffen, oder stehen solche Verfügungen bevor, hat uns der Besteller von solchen Vorgängen sofort zu unterrichten und auch selbst unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Maßnahmen geeigneten Vorkehrungen zu treffen. Außerdem muss er seine Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen. Vom Augenblick des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder einer sonstigen Gefährdung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, darf der Besteller nicht verfügen. Er ist als dann verpflichtet, auf unser Verlangen die Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Der Übergang der Gefahr bei Absendung bzw. bei Versandbereitschaft wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht berührt.
13. Haftung
Haftung für die Anwendung oder die Art der Verwendung eines unserer Produkte/Bearbeitung wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Druckschrift oder Gebrauchsanweisung, noch aus einer von uns gewährten Beratung hergeleitet werden. Schadensersatzansprüche an den Verkäufer durch leistungsgesteigerte oder anderweitig umgerüstete Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
14. Verwendung im Motorsport
Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von uns gelieferte Waren bei motorsportlichen Veranstaltungen jeglicher Art bzw. bei entsprechenden Übungsfahrten eingesetzt oder verwendet werden oder wenn sie anderweitig verändert oder instandgesetzt worden sind.
15. Sorgfaltspflicht
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Käufer Ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei.
16. Gewährleistung
Wir übernehmen bei den von uns eingebauten Teilen während der Dauer von 2 Jahren oder maximal 100.000 km nach Lieferung, in unserer Firma die kostenfreie Beseitigung aller von uns anerkannten Mängel. In diesem Fall werden fehlerhafte Teile kostenlos erneuert oder ausgebessert. Die Garantie erlischt, wenn gelieferte Teile oder Fahrzeuge ganz oder teilweise bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. bei entsprechenden Übungsfahrten eingesetzt werden, ferner, wenn der Schaden auf unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder extremer Belastung sowie durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe zurückzuführen ist. Garantieverpflichtungen bestehen auch nicht, wenn der Schaden durch einen Unfall, das heißt durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, hervorgerufen worden ist; wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass am Fahrzeug erkennbar ein reparaturbedürftiges Ereignis eingetreten war und das Fahrzeug trotzdem weiterbenutzt worden ist; wenn an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt fristgerecht durchgeführt worden sind - der Nachweis ist vom Kunden durch die Vorlage des Kundendienstheftes zu führen; wenn der Kunde Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet hat; wenn ein Bauteil in Motor oder Antrieb oder ein sonstiges Bauteil des Fahrzeugs in einer von BST oder vom Fahrzeughersteller nicht genehmigten Weise vorändert worden ist; wenn und soweit ein anderer Garantiegeber - auch wenn diese Garantie vom Kunden auf eigene Kosten abgeschlossen worden ist - (z.B. Fahrzeughersteller, Mobilitätsgarantiegeber, Automobilclub als Garantiegeber, etc.) eintrittspflichtig ist oder der Kunde den Schaden von einem solchen Garantiegeber ganz oder teilweise erstattet erhalten hat. Ebenso erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn der Vertragsgegenstand anderweitig verändert oder instandgesetzt worden ist oder wenn Teile verbaut worden sind, die nur für den Export dienen und nicht im Straßenverkehr zugelassen sind. Über den kostenlosen Austausch der Teile hinaus hat der Besteller keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere keinerlei Anspruch auf Nutzungsausfall, Fahrtkosten gleich welcher Art. Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferung ganz oder teilweise zum Rechnungsbetrag zurückzunehmen, womit alle weiteren Ansprüche des Bestellers abgegolten sind. Weitere Ansprüche des Bestellers, gleich welcher Art (Rücktritt, Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche, auch solche aus mittelbar entstandenem Schaden) sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Beanstandung nicht fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt ist. Wenn die beanstandete Ware nicht innerhalb einer Woche lastenfrei uns zugestellt oder in sonstiger Weise Mängelbeseitigung uns nicht ermöglicht wird. Für nicht von uns selbst hergestellte oder bearbeitete Teile bestehen Ersatz- und Gewährleistungsansprüche nur dann in dem Umfang, wie sie von den in Betracht kommenden Lieferanten anerkannt werden. Sämtliche Ansprüche aus der Reparatur-Garantie verjähren sechs Monate nach Eintritt des Garantiefalls.
17. Exportteile
Gewisse Bauteile sind nur für den Export bestimmt und nicht im Straßenverkehr zugelassen. Werden solche Teile montiert, so bestehen in keinem Fall Gewährleistungs-, Haftungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns.
18. Übernahmebedingungen
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Gegenstandes oder der ErfüIIung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, ohne Nachweis der Höhe des Anspruches 20 % des Kaufpreises als Entschädigung für den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte über den Kaufgegenstand frei verfügen.
19. Zurückbehaltungsrecht
An dem aufgrund des Auftrages in unserem Besitz gelangten Gegenstand steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Instandsetzungen, Bearbeitung, Ersatzlieferung usw.) ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die Letzt bekannte Anschrift des Bestellers.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Alling. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.
21. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die anderen Klauseln unberührt.
BST Sportwagen GmbH, 08.04.2011
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Unsere AGBs als PDF zum Download. |
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